9. Februar 2021

Neuerung der Bauordnung

Mit Wirkung zum 1. Februar 2021 ist die neue Bayerische Bauordnung (BayBO 2021) in Kraft getreten. Sie regelt für den Freistaat das Verfahrensrecht und die Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen in einigen Bereichen neu. Insbesondere für den Holzbau bringt die neue BayBO wichtige Änderungen mit sich. Der Einsatz von Holz als Baumaterial wird deutlich erleichtert. Als Baustoff soll Holz künftig in allen Gebäudeklassen bis zur Gebäudeklasse 5 und bis zu einer maximalen Geschosshöhe von 22m zum Einsatz kommen dürfen. Das Bauministerium verfolgt damit die Absicht, den Einsatz von Holz als Baumaterial zu steigern, was das Bauen insgesamt klimaverträglicher und nachhaltiger macht. proHolz Bayern begrüßt diese zukunftsweisende Entscheidung: „Holz ist Teil einer ewigen Kreislaufwirtschaft. Als Baumaterial hat es gegenüber anderen Stoffen den Vorteil, dass große Mengen CO2 im Holzkörper gespeichert werden. Gleichzeitig erzeugt die Produktion und Verarbeitung von Holzbaustoffen deutlich weniger Emissionen als andere Materialien, und es lässt sich um ein Vielfaches einfacher rückbauen und recyceln,“ sagt Alexander Gumpp, Vorsitzender des Kuratoriums von proHolz Bayern. „Mit der Novelle der BayBO setzt der Freistaat Bayern ein wichtiges Zeichen für den aktiven Klimaschutz und das Bauen mit nachhaltigen regionalen Rohstoffen.“

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