Naturwälder – Eine neue Schutzkategorie im Bayerischen Waldgesetz
Seit August 2019 hat Bayern eine neue waldrechtliche Schutzkategorie: Naturwaldflächen oder kurz Naturwälder. Bis zum Jahr 2023 wird in Bayern ein grünes Netzwerk dieser Flächen eingerichtet, das 10 Prozent des Staatswaldes umfasst. Das sind rund 79 000 Hektar. Die Naturwälder werden nicht mehr forstlich bewirtschaftet. Nur notwendige Maßnahmen der Verkehrssicherung und des Waldschutzes sind weiterhin möglich.
Ziel ist es, damit einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität
zu leisten und die Naturwälder für die Gesellschaft erlebbar zu gestalten.
Obendrein sollen sie eine Referenz für die Entwicklung
naturnaher Wälder im Klimawandel ohne den Einfluss forstlicher
Maßnahmen bieten.
Die Umsetzung dieser neuen waldgesetzlichen Vorgaben obliegt
der Bayerischen Forstverwaltung. Das grüne Netzwerk beschränkt
sich nicht nur auf Wälder der Bayerischen Staatsforsten, sondern
kann auch sonstigen Staatswald des Freistaats Bayern oder Bundeswald
umfassen. Im Privat- und Körperschaftswald werden keine
Naturwaldflächen nach Art. 12a Abs. 2 BayWaldG ausgewiesen.
Seinen Ursprung hatte das grüne Netzwerk bereits im Koalitionsvertrag
der beiden Regierungsparteien. Darin vereinbarten diese,
zehn Prozent der Staatswaldfläche aus der forstlichen Nutzung zu
nehmen. Mit der Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt –
Rettet die Bienen!“ und dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes
zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches
Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)“
wurde dieses Ziel im Bayerischen Waldgesetz verankert.
Basis des grünen Netzwerks bilden die vielen bereits nutzungsfreien
Wälder im bayerischen Staatswald. Dazu gehören unter anderem
die bewaldeten Kernzonen der beiden Nationalparke und
des Biosphärenreservats Rhön, die Naturwaldreservate sowie
zahlreiche Klasse-1-Wälder und weitere Trittsteine natürlicher
Waldentwicklung aus dem Naturschutzkonzept der Bayerischen
Staatsforsten.
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