Koordination der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Mit dem Waldpakt 2018 hat sich die Bayerische Staatsregierung auch weiterhin zur Stärkung und Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse (FZus) über 2019 hinaus bekannt. Die Ergebnisse der Evaluierung der Leistungsfähigkeit der FZus im Jahr 2017 haben gezeigt, dass sich die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse überwiegend zu eigenständigen und leistungsfähigen forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen sowie Dienstleistungszentren im ländlichen Raum weiterentwickelt haben.
Aus diesem Grund sollen die staatlichen Berater der FZus künftig als „FZus-Koordinatoren“ weitergeführt werden. Damit wird der Landtagsbeschluss vom 12. Dezember 2017 „Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Bayern zukunftsfähig ausrichten“ konsequent umgesetzt. Ziel der Zusammenarbeit zwischen Forstverwaltung und FZus ist, Waldbesitzer bestmöglich bei der nachhaltigen und flächendeckenden Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Hierzu wurden zwischen
Forstverwaltung und FZus auf lokaler Ebene bereits zahlreiche Kooperationsvereinbarungen auf freiwilliger Basis geschlossen. Die Inhalte sowie die Gestaltung können dabei jederzeit weiterentwickelt und verändert werden. Ziel ist es, eine gute Schnittstelle für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Forstverwaltung und den jeweiligen FZus zu schaffen. Diese Aufgabe ist grundsätzlich bei allen Kooperationen gleichgelagert und soll sicherstellen, dass FZus und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Gesamtorganisation unter Einbeziehung aller Mitarbeiter zusammenarbeiten. Dies macht deutlich, dass eine einfache Fortschreibung der bisherigen Dienstpostenanteile der Sache nicht gerecht wird. Grundsätzlich gibt es keine bedingende Verknüpfung zwischen Kooperationsvereinbarungen und Dienstpostenanteilen der Koordinatoren. Bei der Bereichsleitertagung 2019 wurde das beabsichtigte weitere Vorgehen vorgestellt und diskutiert. Nach zwischenzeitlicher Zustimmung durch Staatsministerin Michaela Kaniber kann in Kürze mit der ämterweisen organisatorischen Umsetzung begonnen werden. Für die neuen Inhalte der Aufgabe wird eine Musterstellenbeschreibung erarbeitet. Deren Inhalte werden sich an folgenden Grundsätzen orientieren: Die Koordinierung eines regelmäßigen Austauschs sowie vernetzender Angebote zwischen Forstverwaltung und FZus sollen auch weiterhin wichtige Aufgaben der Koordinatoren bleiben.
Darunter fallen z. B. die zeitnahe Information über aktuelle Neuerungen und Entwicklungen, die Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit und gemeinsamer Veranstaltungen und Fortbildungen sowie der Ausbau des Bildungsangebotes für Waldbesitzer (z. B. Pflegeschulungen, Motorsägenkurse, Pflanzkurse, BiWa, etc.). Ergänzend könnten gemeinsame Projekte wie die Erstellung regionaler waldbaulicher Leitlinien, Standpunkte zu „neuen“ Baumarten oder gemeinsame „Klimastrategien“ zur Unterstützung der Waldbesitzer Elemente der Zusammenarbeit werden. Eine klare Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen AELF und FZus ist idealerweise bereits in den Kooperationsvereinbarungen verankert. Deren Umsetzung ist somit auch ein Schwerpunkt der FZus-Koordination. Ziel der abgestimmten Zusammenarbeit ist eine effiziente Aufgabenerledigung zugunsten der Waldbesitzer sowie ein einheitliches, starkes Bild nach außen („Eine gemeinsame Stimme“). Wie bisher bleiben sowohl die Beratung zu bestehenden Fördermöglichkeiten und die Unterstützung bei den entsprechenden Förderanträgen als auch die Beratung und Überwachung zu Verleihungs-/
Anerkennungsvoraussetzungen und die Beratung zu Satzungsfragen auf Grundlage des Satzungsfragenordners im hoheitlichen Aufgabenbereich des Koordinators. Auch die Grenzen der Zusammenarbeit werden in den Kooperationsvereinbarungen geregelt und sind klar als Aufgaben des Koordinators ausgeschlossen. Nicht zulässig sind insbesondere die Zusammenarbeit mit Tochter-GmbHs oder bei kostenpflichtigen Dienstleistungen der FZus, die Weitergabe von Daten und Informationen über Waldbesitzer sowie die Bereiche Steuerberatung, Rechtsberatung, Personalauswahl und Personalbewertung. Selbstverständlich besteht auch keine Weisungsbefugnis gegenüber den FZus. Von der Forstverwaltung wird für jeden FZus ein Personalanteil von 20 Prozent einer Vollzeitkraft in die Koordination eingebracht.
Dies steckt den zeitlichen Rahmen für die Aufgabenerfüllung ab. Für die Zusammenarbeit mit den FZus bleibt die bisher von der Forstverwaltung eingebrachte Arbeitsleistung auf gesamtbayerischer Ebene insgesamt erhalten. Das heißt, es erfolgt keine Schmälerung dieser Aufgabe, aber auch keine Verschiebung zu Lasten anderer Aufgaben der Forstverwaltung. Auf Ämterebene erfolgen die Festlegungen nach einem ämterweisen Prüfprozess. Wir werden gemeinsam mit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vertretern von Verbänden, Hauptpersonalrat und dem Bund Deutscher Forstleute in einem Workshop die dargestellte inhaltliche Ausgestaltung der Aufgabe verproben und ggf. ergänzen, sobald es die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zulassen. Danach werden die konkreten Aufgaben der neuen Koordinatoren in der Musterstellenbeschreibung endgültig festgelegt. Bis dahin gelten die den FZus-Beratern zugewiesenen Aufgaben weiter.
Foto@Robert Götzfried/pHB